Warum ist mein (Buch-)Blog von der Impressumspflicht betroffen?

26. Juli 2016 | 19 Kommentare

Anmerkung: Ich habe diesen Post großteils vor einem Jahr geschrieben und dann aufgrund meiner Pause verstauben lassen. Letztendlich finde ich es aber zu schade und das Thema zu interessant, um den Post nicht zu veröffentlichen. Ich möchte euch keine ANGST, sondern euch AUFMERKSAM machen, weil ich mir sicher bin, dass manche Hobby-Blogger keine Ahnung von den rechtlichen Bestimmungen haben und/oder darüber hinwegsehen. Ich bin selbst keine Juristin und habe dieses Wissen aus (Gesetzes-)Texten aus dem Internet gesammelt (aufmerksam zu machen ist mir wichtiger als das Risiko von laienhaftem Halbwissen)! Wenn ihr euch selbst in der Materie auskennt, würde mich eure Meinung sehr interessieren – und was sagt ihr dazu, liebe Mitblogger?

Heute soll es um ein Thema gehen, das mir schon länger sehr am Herzen liegt, das aber selten zur Sprache gebracht wird. Schon letztes Jahr wollte ich einen Post schreiben über Impressen und Impressumspflicht bei (Buch-)Blogs und welche Angaben dort korrektermaßen gemacht werden sollten. Aber die zahlreichen Posts von anderen Bloggern haben mich mit ihrer Harschheit nur abgeschreckt ... "Wer mit den rechtlichen Bestimmungen nicht klarkommt, sollte nicht bloggen" habe ich nicht nur einmal gelesen. Denn die rechtlichen Bestimmungen zum Bloggen in Deutschland lauten teilweise so, dass schon bei kleinen Maßnahmen (z.B. Nutzung von AdSense-Werbebannern) voller Name und Anschrift (!) auf dem Blog angegeben werden müssen.

Auch wenn es im ersten Moment nach verschwendeter Zeit und grauen Haaren aussieht, kann ich nur empfehlen, sich mit dem Thema zu beschäftigen! Es bringt nur Vorteile :)

Wozu überhaupt?

Ungefähr das waren die Gedanken die ich hatte, als ich realisiert habe, dass das alles kein Witz ist. Während mir der Wutdampf aus den Ohren pfiff - ich war wirklich rasend. Wie kann man nur, vor allem von auch oft minderjährigen Bloggern (12+), verlangen, im Internet seine volle Adresse anzugeben? Das erschien mir verdammt witzlos, wo einem doch die Eltern seit jeher eintrichtern, möglichst wenige Daten im Internet preiszugeben.

Das Thema hat mich so unruhig gemacht, dass ich mich schließlich näher und länger damit beschäftigt habe - und zwar nicht wieder durch andere Hobbyblogs, die dieses und jenes mal über 4 Ecken irgendwo aufgeschnappt haben, sondern direkt von Websites von Rechtsanwälten und dem Telemediengesetz.

Aber es ist nun mal so: Ein Blog ist NICHT so heimlich und privat wie ein Tagebuch, das man wirklich nur für sich schreibt und unter seinem Kopfkissen aufbewahrt. Und grade mit Kaufempfehlungen (Rezensionen) kann man, besonders ab einer gewissen Reichweite, den Markt beeinflussen - so hochgestochen das jetzt auch klingt. Als Betreiber einer Website, also auch als Autor eines Blogs, darf man dem Nutzer nicht vorenthalten, mit wem er es zu tun hat. Anonymes Bloggen ist also so gut wie unmöglich. Quelle

"Jeder Webseitenbetreiber sollte sich aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung Gedanken darüber machen, ob er ein Impressum benötigt und welche Angaben enthalten sein müssen."
Sören Siebert (Rechtsanwalt) von eRecht24, Quelle

Dieser Aussage kann ich mich anschließen - denn jede Website ist anders und als Blogbetreiber solltet ihr einschätzen, ob euer Blog kommerziell ausgerichtet oder anders betroffen ist, und welche Angaben demnach nötig sind. Dazu gibt es viele, auch verständliche Postings im Internet!


Probleme mit dem Begriff "Impressum"

Dieser Begriff kommt nämlich eigentlich aus der Presse und bezeichnet gesetzlich verpflichtende Herkunftsangaben in Zeitungen, Zeitschriften und so weiter. Dieser presserechtliche Begriff hat sich allerdings auch im Internet eingebürgert (der korrekte Begriff lautet bei Websites allerdings Anbieterkennzeichnung), daher werde ich es in diesem Post einfachheitshalber auch bei "Impressum" belassen. Diese Kleinigkeit merke ich nur deshalb so genau an, weil es aufgrund dieses Missverständnisses (welche Medien benötigen wirklich ein Impressum und welche bräuchten andere Angaben, die aber als Impressum betitelt werden) beispielsweise in der österreichischen Rechtssprechung einige Probleme gegeben hat.

Achtung österreichische Blogger: Deutsche ist nicht gleich österreichische Rechtssprechung! In Österreich gibt es andere Gesetze diesbezüglich. Für Websites gilt hier grundlegend die sogenannte Offenlegungspflicht für periodische elektronische Medien.


Das Recht sagt...

Die deutsche Anbieterkennzeichnungspflicht ergibt sich aus § 5 TMG (Telemediengesetz) sowie § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag).
Das TMG betrifft "geschäftsmäßige Online-Dienste", bei denen Inhalte oder Waren gegen Entgelt angeboten werden (z.B. Online-Shops). Im RStV dagegen ist ein Impressum für jene Pflicht, die journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellen, die zur Meinungsbildung beitragen können. Obwohl sich hier wieder die Frage stellt, wie "journalistisch-redaktionell" definiert ist, ist meiner Meinung nach auf jeden Fall für Blogs der RStV interessant, da man mit den meisten Posts zur Meinungsbildung beiträgt.

Laut Rechtsanwalt Thomas Stadler besteht sogar schon dann eine Impressumspflicht für Blogs, "wenn ein Blog oder eine Website Informationen enthält, die über den konkreten Freundes- und Familienkreis hinaus von Bedeutung sind und auch von Leuten gelesen werden, die der Blogger nicht kennt" oder über allgemeine Themen schreibt (Laberposts?). Wie kleinkariert man das sehen möchte, kann jeder für sich selbst entscheiden. Quelle

Dann gibt es wieder andere Quellen, die sagen, dass jeder Weblog, der über längere Zeit hinweg geführt wird, obwohl kein gewerbliches Handeln oder Einnahmenerzielung vorliegt, geschäftsmäßig betrieben wird, und somit unter die Impressumspflicht fällt. Geschäftsmäßigkeit erfasst dabei alle Angebote, die mit Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit betrieben werden. Quelle

Ihr merkt also selbst: Es gibt verschiedene Meinungen zu diesem Thema und auch noch viele offen gebliebene Fragen. Daher ist von Grund auf jedem Seitenbetreiber ein Impressum zu empfehlen, der seine Website nicht zu "rein privaten" Zwecken betreibt. Und Blogs sind zwar mal mehr, mal weniger persönlich, aber nur sehr, sehr wenige wirklich rein privat.

Das Gesetz sagt, dass das Impressum/die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen.


Wann brauche ich kein Impressum?

Wenn dein Blog ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dient und keine Auswirkungen auf den Markt hat (meine Interpretation: man dürfte also auch keine Läden/Marken/... erwähnen), beispielsweise wenn man einen Blog über das Aufwachsen seines Kindes führt und nur einige Familienmitglieder Zugriff auf die Website haben. Im Zweifel sollte man davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht, da der Begriff "privat" sehr vage definiert ist! Ich weiß ja selbst, dass die meisten Blogs aus Spaß gegründet wurden, um sich über Bücher auszutauschen - aber Blogs werden auch kommerziell immer beliebter und mit Empfehlungen schreibt man seine Posts eben nicht mehr "nur für sich"Quelle

"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus)."
Sören Siebert (Rechtsanwalt) von eRecht24, Quelle

Das darf NICHT sein:
  • Daten als Bilddatei, sonstige Grafik, Skript oder mit Captcha-Code einzubinden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) aufgrund der nicht immer gegebenen Lesbarkeit. Sehbehinderte oder blinde Personen hätten so beispielsweise keinen Zugriff darauf. Quelle
  • Das beliebte und praktische "Adresse auf Anfrage" ist ebenfalls nicht erlaubt - die Adresse muss wegen (im schlimmsten Fall) gerichtlichen Gründen ohne Umwege zu Erreichen sein.
  • Den Link zum Impressum mit "Backstage" (Beschluss vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg) oder "Rechtliches Blabla" zu betiteln ist nicht rechtlich zulässig. Kennzeichnungen wie Impressum, Kontakt oder Anbieterkennzeichnung mit einem gut sichtbaren (nicht versteckt und ohne viel scrollen) Link sind optimal. Es sollte mit einem oder zwei Klicks erreichbar sein. Quelle, Quelle
  • Das ist erlaubt: Verzerrung der E-Mail-Adresse um Spamcrawler zu vermeiden, z.B. meinaccount(ät)dienst(dot)com. Quelle

Österreichisches Recht

In Österreich sind Blogs meines Erachtens nach nicht von der Impressums-, sondern von der Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz betroffen. Medieninhaber von periodischen elektronischen Medien (dazu gehören auch kleine Websites und somit Blogs) müssen demnach Name, Ort und die grundlegende Richtung (Blattlinie) des Blogs angeben. Damit bleibt einem die genaue Adresse erspart, was für private Blogger natürlich eine Erleichterung ist. Die Impressumspflicht (§ 24) gilt u.a. bei wiederkehrenden elektronischen Medien (z.B. bei Newslettern, die mindestens viermal jährlich ausgesendet werden) oder etwa bei Diensteanbietern wie Online-Shops. Der Link dazu muss auch hier ständig leicht und unmittelbar auffindbar sein, muss aber aus Einfachheit nicht "Offenlegung", sondern kann auch "Impressum" und ähnlich lauten. Quelle
"Die Regelung soll der Transparenz dienen, sei aber der Todesstoß für spontanes Publizieren."
Der Standard, Quelle

Ich möchte aber nicht, dass man mich über Google findet!

Ich auch nicht. Und ich will auch nicht, dass irgendjemand meinen Namen sucht und zufällig meinen Blog findet. Dieses Problem kann gelöst werden - indem ihr die entsprechende Blog-Seite (in diesem Fall das Impressum) für Suchmaschinen unzugänglich macht. Verlinkt habe ich euch zwei verschiedene Tutorials, eins davon habe ich selbst getestet und keine Probleme bemerkt! Dieser Trick nimmt der Sache meiner Meinung nach so einigen Wind aus den Segeln. Sucht euren Namen erst nach ein paar Tagen, da die Änderung nicht sofort von Suchmaschinen erfasst wird.
» Hide my ... contact details! 
» How to no-index a particular Blogger page

Datenschutzerklärung & Vorlagen

Auf fehlende Datenschutzerklärungen stehen noch höhere Abmahnstrafen als auf eine fehlende Anbieterkennzeichnung, obwohl sie oft vergessen wird. Der Datenschutz hat mit dem Impressum nichts am Hut und darf daher nicht auf eine Seite zusammengewürfelt, sondern soll auf einer separaten Seite angeführt werden! Quelle

Zum Glück gibt es im Internet zum Anfertigen eines Impressums Generatoren. Den Impressumsgenerator von eRecht24 habe ich lange Zeit genutzt und kann ich sehr empfehlen. Kostenlos, einfach und irrsinnig hilfreich! Die Beiträge von eRecht24 sind sehr empfehlenswert, wenn ihr euch selbst mit Internetrecht beschäftigen wollt.

19 Kommentare

  1. Hallo Sandra!
    Danke, dass du das Thema behandelt hast. Das hat mir gerade die Augen geöffnet, dass ich mein Impressum nocheinmal überarbeiten sollte, wenn ich weiter bloggen will:D

    Liebe Grüße,
    Kerstin❤
    www.buchliebebykerstin.blogspot.de

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    1. Natürlich sind Buchblogs eine sehr kleine, vor allem noch nicht so professionelle (im beruflichen Sinne) Sparte von allen Blogs. Da gibt es bei Fashion-/Beauty-/...blogs weitaus mehr zu "holen". Aber wenn man seinen kleinen Blog fein und korrekt führen will, bietet es sich natürlich an, die Richtlinien so gut es geht zu befolgen :)

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  2. Hi Sandro :),

    schön, wieder was von dir zu lesen :). Jetzt hat unsere Gruppe hat das allgemeine Blogger-Fieber wieder gepackt ^^.

    Mit der Impressumspflicht hab ich mich damals, als ich mit dem Bloggen angefangen hab, befasst und ich fand es auch krass, dass man selbst als Einzelperson seine Adresse ins Netz stellen soll.
    Ich meine aber, damals gelesen zu haben, dass nicht jeder, der ein Impressum braucht, auch seine Adresse angeben muss bzw. dass Blogs wie unsere da generell in einer Grauzone sind, weil wir ja nicht wirklich professionell journalistisch arbeiten, oder so.
    Ich fand das jedenfalls irre kompliziert. Am besten wär's wohl, wenn ich mal einen Anwalt drüberschauen ließe, aber ich glaube trotzdem, dass es da viel Interpretationsspielraum gibt.
    Und ich kenne genug Blogs, die nicht mal ein Impressum haben. Und habe noch nie von einem gehört, der abgemahnt wurde.
    Naja, ich hab so ein Impressum von erecht24 drin und meine Adresse aber nicht, weil mir das zu riskant ist. Das muss reichen :s.

    LG,
    Carlos

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    1. Hihi, ja, cool oder :P?

      Ja genau, in diesem Fall ist halt die Frage, was "journalistisch-redaktionell" alles bedeutet und ob Blogs auch darunter fallen. Es ist einfach blöd geregelt meiner Meinung nach ^^ Ich hab selbst auch noch nie von einem Fall gehört, aber Julia hat unten was dazu geschrieben!

      Alles Liebe,
      Sandra

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  3. Huhu,

    danke für den Beitrag - finde es gut das jemand mal das Thema aufgreift und deutlich zeigt, das man ein Impressum braucht. Manche sehen es zwar immer noch nicht ein, auch wenn die Rechtslage es eigentlich deutlich sagt.
    Theoretisch darf man als Buchblogger nicht mal einen Rezensionsexemplar anfragen ohne Impressum. Und es gibt auch viele die darauf achten und deswegen keine Rezensionsexemplare an die entsprechenden Blogger raus geben. Daher rüttelt dein Beitrag vielleicht auch manche etwas wach. Ich werde ihn auf jeden Fall gleich mal teilen.

    Liebe Grüße Nadine

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    1. Ja genau, die Rezensionsexemplare sind auch ein Knackpunkt bei dieser Sache. Weil ich aber keine gescheiten Quellen dazu gefunden hab die sich mit dem Problem befassen, hab ich das dann weggelassen. Würde mich aber sehr interessieren, wie genau das aussieht!

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  4. Hallo Sandra!

    Vielen Dank für diesen Post. Ich hatte ja absolut keine Ahnung. Mein Blog hat bis jetzt kein Impressum, nur eine Kontakt E-Mail Adresse...

    Das werde ich jetzt wohl mal ändern.

    Liebe Grüße :)
    Aileen

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  5. hey :)

    Erst mal super, dass du hier mal ein paar Infos deswegen gesammelt postet :)

    Gerade über dieses Thema habe ich auf LB letztens erst diskutiert. Da ging es vor allem um die Strafen, wenn man man eben seine Adresse nicht veröffentlicht. Und nachdem ich stundenlang gegoogelt habe, war das Fazit: Eine Privatperson kann einen Privatblog nicht abmahnen, wegen fehlendem Impressum. Das geht nur, wegen Wettbewerbsgründen. Ansonsten können nur zuständige Behörden deswegen Anzeigen fertigen und ich denke nicht, dass die da ausgerechnet bei Buchblogs suchen.

    Aber natürlich heißt das nicht, dass man auf keinen Fall eine Strafe bekommen kann. Nur eben, dass die Wahrscheinlichkeit noch nicht so hoch ist. Viel Gefährlicher für den gemeinen Blogger sind sicherlich Urheberrechtsverletzungen ;)

    Aber auf jeden Fall finde ich das Tutorial, dass man auf Google nicht gefunden wird, super. Das war bis jetzt nämlich mein größtes Bedenken, warum ich eben keine Adresse angeben möchte.

    Liebe Grüße
    Lena

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    1. Das fehlende Impressum alleine wird bei Bloggern selten abgemahnt, aber durchaus öfter im Zug anderer juristischer Probleme. Ich persönlich kenne einen Blog, wo ein Autor aus Ärger über eine schlechte Rezension eine Anzeige wegen irgendwas (ich glaube Urheberrecht) gestellt hat. Die Anzeige selber wurde als unbegründet abgewiesen, aber das fehlende Impressum wurde kostenpflichtig abgemahnt, weil es das juristischen Verfahren erschwert hat, dass keine Adresse drin stand. Insofern kann man durchaus auch als unbedeutender Buchblog ins Visier der Behörden geraten.

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  6. Ein schöner informativer Post von dir Sandra! Wie sooft gibt es nahezu für alles Regeln und Vorschriften, so auch für Blogs. Wie sinnvoll die tatsächlich immer sind, sei mal dahingestellt. Gerade was das Internetrecht angeht, gibt es mehr verstaubte Gesetze als man gucken kann. Ich habe mich damit abgefunden, dass ich es angeben muss und denke mir einfach, dass nicht allzu viele auf einem Buchblog landen, die da nicht hinwollen.

    Liebe Grüße
    Tina

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    1. Dankeschön! Da glaube ich dir sofort - wenn mich nicht alles täuscht, hast du ja Jura studiert, oder?
      Das denke ich mir auch; wer sucht schon mit bösen Absichten auf Buchblogs nach Adressen ... Klopf auf Holz! (Ich meine es aber ernst - die Chance ist sehr gering :D)

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  7. Huhu!

    Oh, sehr schön - ich erzähle Leuten auch immer, dass sie ein Impressum für ihren Blog einrichten sollten, dann kann ich sie ja auch hierher verweisen. ;-)

    Sehr guter Beitrag!

    LG,
    Mikka

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  8. Ich hab mir deswegen auch echt Gedanken gemacht, da ich zwar einsehe, dass man ein Impressum haben muss, ich aber nicht möchte, dass meine Arbeitskollegen beispielsweise meinen Blog finden. Und ich arbeite im Online-Marketing, es ist nicht schwierig mit der richtigen Kombination sowie Google Abfragen alles über einen herauszufinden. Ich hab deswegen jetzt die Funktion der robots.txt genug und mein Impressum aus den Google-Suchergebnissen ausgeschlossen.

    Dauert jetzt ein bisschen, bis die Seite ausm Index verschwindet aber dann wars das auch.

    Liebe Grüße,
    Susanne

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  9. Liebe Sandra,

    dein Artikel wurde gestern unter anderem auf Facebook beim #litnetzwerk genannt :). Ich bin a) eine österreichische Bloggerin und b) möchte ich meinen Echtnamen ebenfalls nicht gerne in Verbindung mit dem Blog sehen (Hat ein wenig berufliche Gründe). Da du zwei Methoden zum Deindexieren verlinkt hast: Welche davon hast du getestet? Oder hab ich das überlesen?

    Liebe Grüße
    Ascari

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    1. Dankeschön, das wusste ich gar nicht! Ich meine, dass ich die zweite Version verwende, direkt mit den Einstellungen von Blogger. Soweit ich sehe ist die erste Variante aber das selbe in grün, nur manuell in den HTML-Code eingefügt.

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  10. Liebe Sandra!
    Bin durch zufall auf deinen Blog, und diesen Post gestoßen und bedanke mich dass du dieses Thema aufgegriffen hast. Da ich erst vor kurzem mit meinem Bücherblog begonnen habe, war das natürlich ein Thema über das ich mich informieren musste. Aber durch deinen Post habe ich das alles erst besser verstanden.
    Hast übrigends einen sehr schönen Blog =)

    Liebe Grüße
    Nuriya

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  11. Habe den Beitrag gerade entdeckt und danke dir für die Zusammenstellung der Infos, besonders die Links zu den Tutorials waren super, jetzt habe ich auch meine Adresse eingestellt. :)
    Danke!

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